INFORMATIONEN ZUM WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN (WBS)

Für den Bau der 18 Wohneinheiten haben wir öffentliche Mittel als Darlehen vom Land Nordrhein-Westfalen bezogen. Das bedeutet, dass diese Wohnungen nur Mieterinnen und Mietern zur Verfügung stehen die bestimme Einkommensgrenzen einhalten und somit einen Wohnberechtigungsschein erhalten.

Die Chancen stehen gut, wenn Sie „Normalverdiener“ sind.

 

In den untenstehenden Tabellen können Sie prüfen, ob Sie für einen Wohnberechtigungsschein infrage kommen. Die Tabellen stellen keinen Rechtsanspruch dar. Ihr Anspruch kann nur durch einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Wohnungsamt der Gemeinde Ladbergen gestellt werden. In der Regel ist dies der Kreis Steinfurt.

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